Wann Praxisgebühr, wann nicht?

Jedes halbe Jahr kann man die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, ohne Praxisgebühr zahlen zu müssen. Alle zwei Jahre umfasst die Vorsorge auch eine Kontrolle des Zahnfleischzustands zur Vorbeugung gegen Parodontose. Im Rahmen der Vorsorge bleibt die Zahnsteinentfernung ebenfalls einmal im Jahr zuzahlungsfrei.

Sind andere Leistungen erforderlich, bezahlt man die Praxisgebühr einmal im Quartal. Müsste man im selben Quartal noch einen anderen Zahnarzt in Anspruch nehmen, sollte man dort die Quittung über die bereits bezahlte Praxisgebühr vorlegen.

Im Härtefall beantragt man bei der Krankenkasse die Befreiung von der Praxisgebühr.
Kurt J. Meyer

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