Informationsportal für Zahnzusatzversicherungen

Wenn Sie auf der Suche nach der bestmöglichen Zahnzusatzversicherung bzw. Zusatzversicherung sind, erleichtert ein versicherungsneutraler, von Zahnärzten entwickelten Wegweiser die Entscheidungsfindung. Der neue Wegweiser-Zahnzusatzversicherung ist eine reine Informationsplattform, die Patienten hilft, sich im Dschungel der Zahnzusatzversicherungen zurechtzufinden. Die Leistungsunterschiede der einzelnen Angebote werden beleuchtet, und es sind viele wertvolle Tipps und Hinweise vorhanden. Eine Checkliste hilft, schlechte Angebote zu entlarven. Mit Hilfe der Seite können sich Patienten bestens informieren, um dann eine gute und genau auf ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Zahnzusatzversicherung auszuwählen. Mit Hilfe dieser Seite können Ihre Patienten die Zahnzusatzversicherung mit den höchsten Erstattungssätzen finden. Gute Zahnzusatzversicherungen bieten für privatzahnärztliche Leistungen wie z.B. Implantate ein Erstattungsniveau von bis zu 85 %. Wenige Spitzentarife leisten sogar für professionelle Zahnreinigung bis zu 4 mal im Jahr zu 100%.

Entwarnung in aller Munde

Unter diesem Titel berichtete die Süddeutsche Zeitung am 5.4.2008, dass eine Münchener Langzeitstudie keinen Zusammenhang zwischen Amalgamfüllungen und Beschwerden von Patienten feststellen konnte. Das ist umso beachtlicher, da diese Studie von Leuten durchgeführt wurde, denen Betroffene vertrauen, nämlich von Wissenschaftlern des Zentrums für naturheilkundliche Forschung der TU München. Sie untersuchten 12 Jahre lang insgesamt 5000 Patienten, die Beschwerden mit ihren Amalgamfüllungen in Verbindung gebracht hatten.

Das Fazit dieser Untersuchung von Amalgamgegnern an Amalgamgegnern: Es konnte kein Zusammenhang zwischen der Anzahl der Amalgamfüllungen und den geschilderten Beschwerden der Patienten festgestellt werden, die 300 verschiedene Symptome mit Amalgam in Verbindung brachten. Die Menge an Quecksilber, die sich tatsächlich im Körper ablagere, liege weit unter dem für die Gesundheit kritischen Bereich. Damit bestätigt die längste und wohl aussagekräftigste Studie, die es je zum Thema Amalgam gegeben hat, frühere Untersuchungen.

Zwar schilderten Patienten oft unmittelbar nach dem Entfernen der Füllungen eine Besserung ihrer Beschwerden, aber das sei, so die Forscher, mit Vorsicht zu genießen: Schließlich seien die Patienten zuvor von der Schädlichkeit des Amalgams überzeugt gewesen. In Wirklichkeit sei die Quecksilberbelastung einige Tage nach dem Entfernen alter Amalgamfüllungen besonders hoch.

Mehr Informationen: BfArM - Amalgame in der zahnärztlichen Therapie

Stern eröffnet Informationsportal "Zähne"


Ein von unabhängigen Experten betreutes Portal zum Thema Zähne hat der Stern im Internet eröffnet.
Hier findet man umfassende Informationen über alle Teilbereiche der Zahnmedizin: über Erkrankungen und ihre Diagnose, über unterschiedliche Therapieformen, über Materialien. Gesundheitstipps, aktuelle Nachrichten und weitere Serviceangebote sowie ein Diskussionsforum ergänzen das Online-Angebot.
Mein erster Eindruck: Gut gemacht, sehr informativ. Es lohnt sich.

KZBV-Infoportal zum Thema "Zahnersatz"

Klicken Sie einfach auf das Bild, um zu der Informationsseite zu kommen!
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung KZBV hat für Patienten einen neuen Internetauftritt zum Thema Zahnersatz freigeschaltet. Die Seiten geben einen Überblick über die Therapievielfalt, erklären die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung und informieren über die Beratungsangebote der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen.

Die Website richtet sich an gesetzlich krankenversicherte Patienten, bei denen eine Zahnersatzbehandlung geplant ist. Neben allgemeinen Information zu Therapiealternativen und Kosten ist die Seite zugleich eine Navigationsplattform zu den regionalen Beratungsangeboten der zahnärztlichen Organisationen. Insbesondere wird auf die Möglichkeit verwiesen, bei den zahnärztlichen Beratungsstellen individuelle Fragen zu klären oder, wo dies angeboten wird, eine zweite fachlich fundierte Meinung zu einem Heil- und Kostenplan einzuholen. Die Seite enthält außerdem nützliche Hinweise zum Umgang mit so genannten Billigangeboten zum Zahnersatz.

Wann Praxisgebühr, wann nicht?

Jedes halbe Jahr kann man die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, ohne Praxisgebühr zahlen zu müssen. Alle zwei Jahre umfasst die Vorsorge auch eine Kontrolle des Zahnfleischzustands zur Vorbeugung gegen Parodontose. Im Rahmen der Vorsorge bleibt die Zahnsteinentfernung ebenfalls einmal im Jahr zuzahlungsfrei.

Sind andere Leistungen erforderlich, bezahlt man die Praxisgebühr einmal im Quartal. Müsste man im selben Quartal noch einen anderen Zahnarzt in Anspruch nehmen, sollte man dort die Quittung über die bereits bezahlte Praxisgebühr vorlegen.

Im Härtefall beantragt man bei der Krankenkasse die Befreiung von der Praxisgebühr.